1 Wenn jemand im Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, um es zu besitzen, tot aufgefunden wird, liegend auf dem Feld, und es ist unbekannt, wer ihn erschlagen hat:
2 Dann sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und bis zu den Städten messen, die um den Erschlagenen herum liegen:
3 Und es soll geschehen, dass die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, ihre Ältesten ein junges Rind nehmen, das noch nicht gearbeitet hat und nicht unter das Joch gespannt war;
4 Und die Ältesten dieser Stadt sollen das junge Rind in ein unwirtliches Tal hinabführen, das nicht bestellt und nicht besät ist, und dort im Tal dem jungen Rind das Genick brechen:
5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, um ihm zu dienen und im Namen des HERRN zu segnen, und durch ihr Wort soll jede Streitigkeit und jede Verletzung entschieden werden:
6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über dem jungen Rind waschen, dem im Tal das Genick gebrochen wurde:
7 Und sie sollen antworten und sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.
8 Sei gnädig, o HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und rechne nicht unschuldiges Blut deinem Volk Israel zu. Und das Blut wird ihnen vergeben werden.
9 Damit sollst du die Schuld des unschuldigen Blutes aus deiner Mitte entfernen, wenn du tust, was in den Augen des HERRN richtig ist.
10 Wenn du hinausziehst zum Krieg gegen deine Feinde, und der HERR, dein Gott, sie in deine Hände gibt, und du sie gefangen nimmst,
11 und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und sie begehrst, so dass du sie zur Frau nehmen möchtest;
12 dann sollst du sie in dein Haus bringen; sie soll ihren Kopf scheren und ihre Nägel schneiden;
13 und sie soll das Kleid ihrer Gefangenschaft ablegen, und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat beweinen; danach darfst du zu ihr eingehen, und sie soll deine Frau sein.
14 Wenn es sich dann ergibt, dass du kein Gefallen mehr an ihr hast, sollst du sie ziehen lassen, wohin sie will; doch sollst du sie keinesfalls für Geld verkaufen oder sie als Sklavin behandeln, weil du sie gedemütigt hast.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, die eine geliebt, die andere verhasst, und sie ihm Kinder gebären, sowohl die Geliebte als auch die Verhasste; und wenn der Erstgeborene der Sohn der Verhassten ist:
16 dann soll es geschehen, wenn er seine Söhne sein Erbe antritt lassen will, dass er nicht den Sohn der Geliebten als Erstgeborenen vor dem Sohn der Verhassten einsetzen darf, der der wahre Erstgeborene ist:
17 Sondern er soll den Sohn der Verhassten als Erstgeborenen anerkennen, indem er ihm einen doppelten Anteil von allem gibt, was er hat; denn er ist der Anfang seiner Stärke, das Erstgeburtsrecht gehört ihm.
18 Wenn ein Mann einen störrischen und aufsässigen Sohn hat, der die Stimme seines Vaters oder seiner Mutter nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will:
19 Dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes bringen;
20 Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und aufsässig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Prasser und ein Säufer.
21 Und alle Männer seiner Stadt sollen ihn mit Steinen steinigen, dass er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte entfernen; und ganz Israel wird es hören und sich fürchten.
22 Und wenn ein Mann eine Sünde begangen hat, die des Todes würdig ist, und er getötet wird, und du ihn an einen Baum hängst:
23 Sein Körper soll nicht über Nacht an dem Baum bleiben, sondern du sollst ihn am gleichen Tag begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht; damit dein Land nicht verunreinigt wird, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt.