1 Du sollst den Ochsen oder das Schaf deines Bruders nicht verstreut umherirren sehen und dich vor ihnen verbergen: Du sollst sie gewisslich zu deinem Bruder zurückbringen.
2 Und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe ist oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein eigenes Haus bringen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder danach sucht, dann sollst du es ihm zurückgeben.
3 Auf die gleiche Weise sollst du mit seinem Esel verfahren, und so sollst du mit seiner Kleidung tun; und mit allem Verlorenen deines Bruders, was er verloren hat und du gefunden hast, sollst du gleichermaßen tun: Du darfst dich nicht verstecken.
4 Du sollst nicht sehen, wie der Esel oder der Ochse deines Bruders auf dem Weg hinfällt, und dich vor ihnen verbergen: Du sollst ihm sicherlich helfen, sie wieder aufzurichten.
5 Eine Frau soll nicht das tragen, was einem Mann gehört, und ein Mann soll kein Frauenkleid anziehen: denn jeder, der dies tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn ein Vogelnest zufällig vor dir ist, sei es auf einem Baum oder auf dem Boden, mit Jungen oder Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen.
7 Aber du sollst die Mutter gewisslich fliegen lassen und die Jungen für dich nehmen; damit es dir wohl ergehe und du deine Tage verlängerst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du eine Brüstung für dein Dach machen, damit du nicht Blut auf dein Haus bringst, falls jemand von dort fällt.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Samen besäen, damit der Ertrag deines Samens, den du gesät hast, nicht entweiht wird, und der Ertrag deines Weinbergs.
10 Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen pflügen.
11 Du sollst kein Kleidungsstück tragen, das aus verschiedenen Stoffen besteht, wie Wolle und Leinen zusammen.
12 Du sollst dir Quasten machen an den vier Ecken deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
13 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr geht und sie hasst,
14 und er Anlass zur Rede gegen sie gibt und ihr einen schlechten Ruf macht, und sagt: Ich nahm diese Frau und als ich zu ihr kam, fand ich sie nicht als Jungfrau:
15 dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen.
16 Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich gab meine Tochter diesem Mann zur Frau, und er hasst sie;
17 und siehe, er hat Anlass zur Rede gegen sie gegeben, indem er sagt: Ich fand deine Tochter nicht als Jungfrau; und dennoch sind diese die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;
19 und sie sollen ihm eine Strafe von hundert Schekel Silber auferlegen, und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einer Jungfrau in Israel einen schlechten Ruf gemacht hat: und sie soll seine Frau sein; er darf sie nicht zeitlebens verstossen.
20 Wenn aber diese Sache wahr ist, und für die junge Frau keine Zeichen der Jungfräulichkeit gefunden werden:
21 dann sollen sie die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses bringen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie mit Steinen steinigen, dass sie stirbt, weil sie Schande in Israel verursacht hat, in dem sie im Haus ihres Vaters Unzucht trieb: so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinweg tun.
22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er mit einer verheirateten Frau liegt, dann sollen beide sterben, sowohl der Mann, der mit der Frau lag, als auch die Frau: so sollst du das Böse aus Israel hinweg tun.
23 Wenn ein Mädchen, das eine Jungfrau ist, einem Mann verlobt ist, und ein Mann sie in der Stadt findet und bei ihr liegt;
24 dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie mit Steinen steinigen, dass sie sterben; das Mädchen, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; und den Mann, weil er die Frau seines Nächsten erniedrigt hat: so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinweg tun.
25 Wenn aber ein Mann ein verlobtes Mädchen im Feld findet und der Mann sie zwingt und bei ihr liegt: dann soll nur der Mann sterben, der bei ihr gelegen hat:
26 dem Mädchen aber sollst du nichts tun; denn sie hat keine Todsünde begangen: es ist wie wenn ein Mann sich gegen seinen Nächsten erhebt und ihn tötet, so ist auch dieser Fall:
27 denn er fand sie im Feld, und das verlobte Mädchen rief, aber keiner war da, um ihr zu helfen.
28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, das eine Jungfrau ist, die nicht verlobt ist, und er greift sie an und liegt bei ihr, und sie werden ertappt;
29 dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll seine Frau sein; weil er sie erniedrigt hat, darf er sie nicht zeitlebens verstoßen.
30 Ein Mann soll nicht die Frau seines Vaters nehmen, noch die Decke seines Vaters aufdecken.