1 So lautet das Gesetz des Sündopfers: Es ist höchst heilig.
2 An dem Ort, wo sie das Brandopfer schlachten, sollen sie das Sündopfer schlachten; und dessen Blut soll rund um den Altar gesprengt werden.
3 Und er soll alles Fett davon darbringen; den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren, das Fett daran an den Lenden, und das Netz über der Leber, mit den Nieren, soll er wegnehmen.
5 Der Priester soll diese auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN verbrennen: Es ist ein Schuldopfer.
6 Jeder männliche Priester darf davon essen: Es soll an einem heiligen Ort gegessen werden; es ist höchst heilig.
7 Wie das Sündopfer, so ist das Schuldopfer: Ein Gesetz gilt für beide: Der Priester, der damit Sühne erwirkt, soll es haben.
8 Der Priester, der das Brandopfer eines Mannes darbringt, soll die Haut des dargebrachten Brandopfers für sich selbst haben.
9 Alle Speisopfer, die im Ofen gebacken oder in der Pfanne zubereitet werden, gehören dem Priester, der sie darbringt.
10 Und alle Speisopfer, mit Öl vermengt oder trocken, sollen alle Söhne Aarons gleichermaßen haben.
11 Dies ist das Gesetz des Dankopfers, das er dem HERRN darbringt.
12 Wenn er es als Dankopfer darbringt, so soll er ungesäuerte Kuchen mit Öl gemischt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und mit Öl vermengte Feinmehlkuchen gebacken darbringen.
13 Zusätzlich zu den Kuchen soll er gesäuertes Brot mit seinem Dankopfer seiner Friedensopfer darbringen.
14 Daraus soll er eines als Hebopfer für den HERRN darbringen, und es soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.
15 Das Fleisch der Dankopfer seiner Friedensopfer soll am selben Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird; er soll nichts davon bis zum Morgen übrig lassen.
16 Wenn aber das Opfer ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer ist, soll es am selben Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird; und am folgenden Tag darf der Rest gegessen werden.
17 Der Rest des Fleisches des Opfers soll am dritten Tag mit Feuer verbrannt werden.
18 Wenn aber Fleisch des Friedensopfers am dritten Tag gegessen wird, so wird es nicht angenommen und demjenigen nicht zugute kommen, der es darbringt; es ist eine Abscheulichkeit, und die Person, die davon isst, soll ihre Schuld tragen.
19 Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt, darf nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden: und das übrige Fleisch darf von allen, die rein sind, gegessen werden.
20 Eine Person jedoch, die, während sie unrein ist, vom Fleisch der Friedensopfer isst, die dem HERRN gehören, diese Person soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
21 Wenn jemand irgendetwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit des Menschen oder eines unreinigen Tieres oder irgendetwas Abscheuliches und vom Fleisch der Friedensopfer isst, die dem HERRN gehören, diese Person soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
22 Und der HERR sprach zu Mose und sagte:
23 Sage den Kindern Israels, sie sollen kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.
24 Das Fett eines verendeten Tieres oder das von einem durch Tiere gerissenen Tier darf für jeden anderen Zweck verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.
25 Denn wer das Fett eines Tieres isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt, die Person, die es isst, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
26 Ihr sollt in euren Häusern kein Blut von Vögeln oder Tieren essen.
27 Jede Person, die irgendein Blut isst, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
28 Und der HERR sprach zu Mose und sagte:
29 Sage den Kindern Israels, derjenige, der dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll seine Opfergabe von diesem Friedensopfer an den HERRN bringen.
30 Seine eigenen Hände sollen die Opfergaben des HERRN darbringen; das Fett zusammen mit der Brust soll er bringen, damit die Brust als Webopfer vor dem HERRN gewogen wird.
31 Der Priester soll das Fett auf dem Altar verbrennen, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Und die rechte Schulter sollt ihr dem Priester als Hebopfer von euren Friedensopfern geben.
33 Der unter den Söhnen Aarons, der das Blut der Friedensopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Schulter für sich haben.
34 Denn die Webbrust und die Hebeschulter habe ich von den Kindern Israels von ihren Friedensopfern genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen als ewiges Anrecht unter den Kindern Israels gegeben.
35 Dies ist der Anteil der Salbung Aarons und seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag, als er sie weihte, um dem HERRN im Priesteramt zu dienen;
36 Was der HERR geboten hat, ihnen von den Kindern Israels zu geben, an dem Tag, als er sie salbte, als ein ewiges Gesetz für ihre Generationen.
37 Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Einweihungen und des Friedensopfers;
38 Das der HERR Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Kindern Israels befohlen hat, ihre Opfergaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.