1 Wenn es einen Streit zwischen Männern gibt und sie vor das Gericht kommen, damit die Richter über sie urteilen; dann sollen sie den Gerechten freisprechen und den Schuldigen verurteilen.
2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dass der Richter ihn hinlegen lässt und ihm, je nach seiner Schuld, eine bestimmte Anzahl von Schlägen verabreichen lässt.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben, aber nicht mehr; damit, falls er mehr schlägt und ihn darüber hinaus züchtigt, dein Bruder nicht herabgewürdigt wird.
4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er das Korn drischt.
5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und keinen Sohn hat, soll die Frau des Verstorbenen nicht außerhalb der Familie einem Fremden zu Eigen werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zur Frau nehmen und die Pflicht des Schwager-Eheman erfüllen.
6 Und der Erstgeborene, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders tragen, damit dessen Name in Israel nicht ausgelöscht werde.
7 Wenn aber der Mann nicht willens ist, seines Bruders Frau zu nehmen, soll seine Schwägerin zum Tor zu den Ältesten gehen und sagen: Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel weiterzuführen; er will die Pflicht des Schwagers nicht erfüllen.
8 Dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn rufen und mit ihm reden; und wenn er dabei bleibt und sagt: Ich will sie nicht nehmen,
9 soll seine Schwägerin zu ihm vor den Augen der Ältesten hingehen, ihm den Schuh vom Fuß lösen und ihm ins Gesicht spucken; und sie soll sagen: So soll es dem Mann ergehen, der das Haus seines Bruders nicht aufbauen will.
10 Und sein Name soll in Israel 'Das Haus des barfußigen Mannes' genannt werden.
11 Wenn Männer miteinander streiten und die Frau des einen herantritt, um ihren Mann aus der Hand dessen zu retten, der ihn schlägt, und sie ihre Hand ausstreckt und ihn an seinen Schamteilen packt,
12 dann sollst du ihre Hand abhauen; dein Auge soll sie nicht verschonen.
13 Du sollst in deinem Beutel keine unterschiedlichen Gewichte haben, ein großes und ein kleines.
14 Du sollst in deinem Haus keine unterschiedlichen Maße haben, ein großes und ein kleines.
15 Du sollst ein volles und gerechtes Gewicht und ein volles und gerechtes Maß haben, damit deine Tage im Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, verlängert werden.
16 Denn alle, die solches tun, und alle, die unrecht handeln, sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
17 Erinnere dich daran, was Amalek dir auf dem Weg angetan hat, als ihr aus Ägypten herauskamt;
18 wie er dich auf dem Weg angriff und die Schwachen hinter dir schlug, als du erschöpft und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dir Ruhe vor all deinen Feinden ringsum verschafft hat, im Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, dann sollst du das Gedenken an Amalek unter dem Himmel auslöschen; vergesse es nicht.