Verse 49

Ein einziges Gesetz gilt sowohl für den Einheimischen als auch für den Fremden, der unter euch weilt.

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Referenced Verses

  • 4 Mo 15:15-16 : 15 Eine Verordnung soll sowohl für euch als Gemeinde als auch für den Fremden, der bei euch wohnt, gelten, eine ewige Ordnung in euren Generationen: wie ihr seid, soll der Fremde vor dem HERRN sein. 16 Ein Gesetz und eine Weise soll für euch und den Fremden, der bei euch wohnt, gelten.
  • 4 Mo 15:29 : 29 Ihr sollt ein Gesetz haben für den, der aus Unwissenheit sündigt, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israels als auch für den Fremden, der bei ihnen wohnt.
  • 3 Mo 24:22 : 22 Ihr sollt ein gleiches Gesetz haben, für den Fremden wie für den Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott.
  • 4 Mo 9:14 : 14 Wenn aber ein Fremder bei euch wohnt und das Passah des HERRN halten will, so soll er es nach der Ordnung des Passah und nach seiner Weise halten; ihr sollt eine Ordnung haben, sowohl für den Fremden als auch für den, der im Land geboren ist.