1 Und der HERR sprach zu Mose folgendes:
2 Sprich zu den Kindern Israels und sage: Wenn eine Frau empfängt und einen männlichen Nachkommen gebiert, soll sie sieben Tage unrein sein; entsprechend den Tagen der Absonderung bei ihrer Unreinheit soll sie unrein sein.
3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4 Dann soll sie dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung bleiben; sie soll nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind.
5 Wenn sie aber ein weibliches Kind gebiert, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Absonderung, und sie soll im Blut ihrer Reinigung sechsundsechzig Tage bleiben.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, für einen Sohn oder eine Tochter, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang der Stiftshütte zum Priester bringen.
7 Der Priester soll es vor dem HERRN opfern und Sühnung für sie bewirken; und sie wird von dem Ausfluss ihres Blutes gereinigt werden. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen männlichen oder weiblichen Nachkommen geboren hat.
8 Wenn sie jedoch nicht in der Lage ist, ein Lamm zu bringen, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen; die eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie bewirken, und sie wird rein sein.