1 Und der HERR sprach zu Mose:
2 Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden.
3 Und der Priester soll aus dem Lager hinausgehen und ihn untersuchen. Wenn die Plage des Aussatzes geheilt ist am Aussätzigen,
4 soll der Priester befehlen, für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige und reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop zu nehmen.
5 Und der Priester soll befehlen, dass einer der Vögel in einem irdenen Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet wird.
6 Den lebendigen Vogel aber soll er nehmen, mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop, und sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das fließende Wasser tauchen.
7 Und er soll den, der gereinigt werden soll, siebenmal besprengen, ihn als rein erklären und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.
8 Der zu Reinigende soll seine Kleider waschen, alle Haare abscheren und sich im Wasser baden, damit er rein wird. Danach darf er ins Lager kommen, soll aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tag aber soll er sein ganzes Haar abscheren, seinen Kopf, seinen Bart und seine Augenbrauen - alles Haar soll er abscheren - und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser waschen, dann wird er rein.
10 Am achten Tag soll er zwei fehlerfreie Widderlämmer, ein einjähriges fehlerfreies weibliches Lamm und drei Zehntel feines Mehl mit Öl vermengt für ein Speiseopfer, sowie einen Log Öl bringen.
11 Und der Priester, der ihn reinigt, soll den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN bringen, an den Eingang des heiligen Zeltes.
12 Der Priester soll das eine Widderlamm nehmen und es als Schuldopfer opfern, ebenfalls das Log mit Öl, und diese als Webopfer vor dem HERRN weben.
13 Und er soll das Lamm schlachten an dem Ort, wo das Sündopfer und das Brandopfer geschlachtet werden, an heiligem Ort. Denn wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14 Dann soll der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es auf das Ohrläppchen des rechten Ohres, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes desjenigen tun, der gereinigt werden soll.
15 Und der Priester soll etwas von dem Öl nehmen und es in seine linke Hand gießen.
16 Dann soll der Priester seinen rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN sprengen.
17 Von dem restlichen Öl in seiner Hand soll der Priester etwas auf das Ohrläppchen des rechten Ohres, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes des Gereinigten tun, auf die Stelle, wo das Blut des Schuldopfers ist.
18 Den Rest des Öls in seiner Hand soll er auf das Haupt des Gereinigten gießen, um ihn vor dem HERRN zu entsühnen.
19 Der Priester soll das Sündopfer darbringen und für den zu Reinigenden entsühnen wegen seiner Unreinheit; danach soll er das Brandopfer schlachten.
20 Der Priester soll das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar darbringen; so soll der Priester für ihn entsühnen, und er wird rein sein.
21 Wenn er aber arm ist und nicht so viel aufbringen kann, soll er nur ein Lamm als Schuldopfer darbringen, das als Webopfer geschwungen wird, um ihn zu entsühnen, und ein Zehntel feines Mehl mit Öl vermengt für ein Speiseopfer und ein Log Öl.
22 Und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nachdem, was er aufbringen kann; die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.
23 Am achten Tag soll er sie zur Reinigung zum Priester bringen, an den Eingang des heiligen Zeltes, vor den HERRN.
24 Der Priester soll das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl nehmen und diese als Webopfer vor dem HERRN weben.
25 Danach soll er das Lamm des Schuldopfers schlachten, und der Priester nimmt von dem Blut des Schuldopfers und tut es auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die große rechte Zehe des Gereinigten.
26 Der Priester gießt etwas Öl in seine linke Hand.
27 Und mit seinem rechten Finger spritzt der Priester etwas von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN.
28 Er soll etwas von dem Öl in seiner Hand auf das Ohrläppchen, den Daumen der rechten Hand und die große Zehe des rechten Fußes des Gereinigten tun, an die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Den Rest des Öls in seiner Hand soll er auf das Haupt des Gereinigten gießen, um ihn vor dem HERRN zu entsühnen.
30 Er soll eine der Turteltauben oder jungen Tauben darbringen, je nachdem, was er aufbringen kann.
31 Je nachdem, was er aufbringen kann, soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, zusammen mit dem Speiseopfer, dargebracht werden. Der Priester soll für den zu Reinigenden vor dem HERRN entsühnen.
32 Dies ist das Gesetz für den, der die Plage des Aussatzes hat, aber nicht die Mittel zur vorgeschriebenen Reinigung aufbringen kann.
33 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich eine Plage des Aussatzes in ein Haus des Landes eures Besitzes gebe,
35 soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und sagen: Mir scheint, als ob eine Plage im Haus wäre.
36 Dann soll der Priester befehlen, das Haus zu leeren, bevor der Priester hineingeht, um die Plage zu betrachten, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu betrachten.
37 Er soll die Plage betrachten: Wenn die Plage in den Wänden des Hauses grünlich oder rötlich aussieht und tiefer als die Wand erscheint,
38 dann soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, zur Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage einschließen.
39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und es betrachten. Wenn die Plage an den Wänden des Hauses fortgeschritten ist,
40 soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausnimmt, an denen die Plage ist, und sie an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt wirft.
41 Und man soll das Haus ringsherum abkratzen, und den abgekratzten Putz außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
42 Dann sollen andere Steine genommen und an die Stelle der früheren gesetzt werden; er soll den neuen Putz auf das Haus auftragen.
43 Wenn jedoch die Plage wieder ausbricht und im Haus ausbricht, nachdem die Steine entfernt wurden und das Haus abgekratzt und neu verputzt wurde,
44 soll der Priester kommen, um zu schauen. Wenn die Plage im Haus fortgeschritten ist, ist es ein hartnäckiger Aussatz im Haus: es ist unrein.
45 Er soll das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holz und den ganzen Mörtel des Hauses, und es an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.
46 Wer während der ganzen Zeit, in der das Haus eingeschlossen ist, hinein geht, wird bis zum Abend unrein sein.
47 Und wer im Haus liegt, soll seine Kleider waschen; und wer im Haus isst, soll seine Kleider waschen.
48 Wenn der Priester hereinkommt und sieht, dass die Plage nicht im Haus fortgeschritten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll der Priester das Haus rein erklären, weil die Plage geheilt ist.
49 Dann soll er zur Reinigung des Hauses zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop.
50 Einen der Vögel soll er über einem irdenen Gefäß mit fließendem Wasser schlachten.
51 Er soll das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebendigen Vogel nehmen und sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen.
52 So soll er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem fließenden Wasser, dem lebendigen Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin reinigen.
53 Den lebendigen Vogel aber soll er aus der Stadt ins freie Feld fliegen lassen und für das Haus entsühnen: So wird es rein sein.
54 Das ist das Gesetz betreffend jede Art von Plage des Aussatzes und des Schorfs,
55 sowie für den Aussatz eines Kleidungsstücks oder eines Hauses,
56 für einen Erhebung, für einen Ausschlag, oder für einen hellen Flecken,
57 um zu bestimmen, wann etwas unrein oder rein ist: Dies ist das Gesetz über den Aussatz.