1 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung haben; ihr sollt keinerlei Knechtsarbeit verrichten: Es ist für euch ein Tag des Posaunenblasens.
2 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer zum lieblichen Geruch darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, makellose Lämmer.
3 Und ihr Speisopfer soll bestehen aus Feinmehl, vermengt mit Öl, drei Zehntel Efa für einen Stier und zwei Zehntel für einen Widder.
4 Und je ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer.
5 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu schaffen.
6 Zusätzlich zu dem Brandopfer des Monats, seinem Speisopfer, dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach deren Vorschrift, ein Opfer zum lieblichen Geruch, ein Brandopfer für den HERRN.
7 Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung haben; ihr sollt eure Seelen kasteien: keinerlei Arbeit sollt ihr verrichten.
8 Ihr sollt aber dem HERRN ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, makellose Lämmer.
9 Und ihr Speisopfer soll bestehen aus Feinmehl, vermengt mit Öl, drei Zehntel Efa für einen Stier und zwei Zehntel für einen Widder.
10 Je ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer.
11 Einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung haben; keinerlei Knechtsarbeit sollt ihr verrichten, und ihr sollt sieben Tage dem HERRN ein Fest feiern.
13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer.
14 Ihr Speisopfer soll bestehen aus Feinmehl, vermengt mit Öl, drei Zehntel Efa für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder.
15 Und je ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer.
16 Einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Und am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer darbringen.
18 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für die Stiere, die Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
19 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer.
21 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für die Stiere, die Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
22 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer.
24 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für die Stiere, die Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
25 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer.
27 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für die Stiere, die Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
28 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer.
30 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für die Stiere, die Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
31 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
32 Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige, makellose Lämmer.
33 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für die Stiere, die Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
34 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten Tag sollt ihr eine feierliche Versammlung halten: keinerlei Knechtsarbeit sollt ihr verrichten.
36 Ihr sollt aber ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige, makellose Lämmer.
37 Ihr Speisopfer und ihre Trankopfer sollen für den Stier, den Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl nach Vorschrift dargebracht werden.
38 Und einen Ziegenbock zum Sündopfer, zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Diese Dinge sollt ihr dem HERRN zu euren Festzeiten darbringen, zusätzlich zu euren Gelübden und freiwilligen Gaben, für eure Brandopfer und eure Speisopfer, eure Trankopfer und eure Friedensopfer.
40 Und Mose verkündete den Kindern Israels alles, was der HERR dem Mose geboten hatte.