1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,
2 sollst du dir drei Städte absondern mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
3 Du sollst dir einen Weg bereiten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, in drei Teile teilen, damit jeder Totschläger dorthin fliehen kann.
4 Und dies ist der Fall des Totschlägers, der dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Wer seinen Nächsten unabsichtlich tötet, den er zuvor nicht gehasst hat;
5 wie wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand mit der Axt zuschlägt, um den Baum zu fällen, und das Eisen vom Stiel rutscht und seinen Nächsten trifft, dass er stirbt; dieser soll in eine dieser Städte fliehen und leben,
6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, während sein Herz erglüht, und ihn einholt, weil der Weg weit ist, und ihn erschlägt; obwohl er den Tod nicht verdient hat, weil er ihn zuvor nicht gehasst hat.
7 Darum gebiete ich dir: Du sollst dir drei Städte absondern.
8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
9 wenn du alle diese Gebote hältst, sie zu tun, die ich dir heute gebiete, den HERRN, deinen Gott, zu lieben und allezeit auf seinen Wegen zu wandeln, dann sollst du dir noch drei Städte hinzufügen zu diesen drei,
10 damit nicht unschuldiges Blut in deinem Land vergossen wird, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, und so Blut auf dir sei.
11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert, gegen ihn aufsteht und ihn so schlägt, dass er stirbt, und in eine dieser Städte flieht,
12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen, und ihn dem Bluträcher ausliefern, dass er sterben möge.
13 Dein Auge soll ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel entfernen, damit es dir wohl ergehe.
14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gesetzt haben im Erbteil, das du im Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, besitzen wirst.
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand aufstehen wegen irgendeiner Schuld, oder jeder Sünde, bei jeder Sünde, die er sündigt: Auf der Aussage von zwei Zeugen oder auf der Aussage von drei Zeugen soll die Sache feststehen.
16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemanden aufsteht, um gegen ihn das Unrecht auszusagen,
17 so sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit ist, vor dem HERRN stehen, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden;
18 und die Richter sollen sorgfältig untersuchen: Und siehe, wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte: So sollst du das Böse aus deiner Mitte entfernen.
20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten, und fortan nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte tun.
21 Dein Auge soll nicht mitleidig sein: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.