9 Aber wenn das Volk des Landes zu den festlichen Gelegenheiten vor dem HERRN kommt, wer durch das Nordtor hineingeht, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen: er soll nicht auf demselben Weg zurückkehren, durch den er hineingegangen ist, sondern soll auf der gegenüberliegenden Seite hinausgehen.