1 Und der HERR sprach zu Mose am Berg Sinai:
2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land dem HERRN einen Sabbat halten.
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag davon einsammeln.
4 Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat für den HERRN: Du sollst dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.
5 Was von deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen: Denn es ist ein Jahr der Ruhe für das Land.
6 Und der Sabbat des Landes soll euch Nahrung sein: für dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Tagelöhner und den Fremden, der bei dir weilt.
7 Auch für dein Vieh und für die Tiere in deinem Land soll alles Ernteertrag die Nahrung sein.
8 Und du sollst sieben Sabbatjahre für dich zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre ergibt.
9 Dann sollst du am zehnten Tag des siebten Monats das Lärmhorn ertönen lassen, am Versöhnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertönen lassen.
10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freigabe ausrufen im ganzen Land für alle seine Bewohner: Es soll ein Jubeljahr für euch sein, und jeder von euch soll zu seinem Besitz und jeder zu seiner Familie zurückkehren.
11 Ein Jubeljahr soll dieses fünfzigste Jahr für euch sein: Ihr sollt nicht säen noch das ernten, was von selbst wächst, noch die Trauben des unbeschnittenen Weinstocks lesen.
12 Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch heilig sein: Ihr sollt von dem Feld essen, was es trägt.
13 Im Jahr dieses Jubeljahres soll jeder zu seinem Besitz zurückkehren.
14 Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von der Hand deines Nächsten kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 Je mehr Jahre, desto höher soll der Kaufpreis sein, je weniger Jahre, desto niedriger soll er sein; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.
17 Darum sollt ihr einander nicht übervorteilen, sondern deinen Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
18 Darum sollt ihr meine Satzungen tun und meine Rechte halten, damit ihr sicher in dem Land wohnt.
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euren Füll essen und sicher darin wohnen.
20 Wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Siehe, wir sollen nicht säen noch unseren Ertrag einsammeln.
21 Dann werde ich meinen Segen im sechsten Jahr über euch gebieten, dass es Ertrag für drei Jahre bringen wird.
22 Und ihr werdet im achten Jahr säen und noch von altem Ertrag essen bis zum neunten Jahr; bis der neue Ertrag kommt, werdet ihr vom Alten essen.
23 Das Land soll nicht für immer verkauft werden; denn das Land gehört mir, denn ihr seid Fremde und Bewohner bei mir.
24 In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.
26 Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27 Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28 Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.
30 Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.
31 Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.
32 Doch die Städte der Leviten und die Häuser in ihren Städten dürfen die Leviten jederzeit einlösen.
33 Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
34 Das Land um ihre Städte aber darf nicht verkauft werden, denn es ist ihr ewiger Besitz.
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir dahinsiecht, sollst du ihn unterstützen, wie einen Fremden oder Beisassen, dass er bei dir leben kann.
36 Nimm keinen Wucherzins von ihm, sondern fürchte deinen Gott, damit dein Bruder bei dir leben kann.
37 Du sollst ihm nicht dein Geld gegen Zinsen leihen, noch von ihm deinen Nahrungsmittelvorrat gegen Mehrgabe verlangen.
38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben, dass ich euer Gott sei.
39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht als Sklave arbeiten lassen:
40 Sondern wie einen Tagelöhner und Beisassen soll er bei dir sein und bis zum Jubeljahr bei dir dienen:
41 Dann soll er samt seinen Kindern von dir weggehen und zu seiner Familie und zu dem Besitz seiner Väter zurückkehren.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden.
43 Du sollst nicht hart über ihn herrschen, sondern sollst deinen Gott fürchten.
44 Aber deine Knechte und Mägde, die du hast, sollen von den Heiden sein, die um euch sind; von ihnen sollt ihr Knechte und Mägde kaufen.
45 Auch von den Kindern der Fremden, die bei euch wohnen, könnt ihr kaufen, ebenso von ihren Familien, die sie in eurem Land geboren haben: und sie sollen euer Besitz sein.
46 Ihr sollt sie euren Kindern nach euch zum Erbe überlassen, als Dauerbesitz sie haben: Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht hart herrschen.
47 Wenn ein Fremder oder Gastreiser unter euch reich wird und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden oder Gastreiser unter euch oder einem Stamm von dessen Familie verkauft,
48 dann soll er, nachdem er sich verkauft hat, eingelöst werden können; einer seiner Brüder soll ihn einlösen.
49 Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder irgendein näherer Verwandter seiner Familie soll ihn einlösen; oder wenn er es vermag, soll er sich selbst einlösen.
50 Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51 Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52 Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
53 Wie ein jährlich gedungener Knecht soll er bei ihm sein, und er soll nicht hart über ihn herrschen vor deinen Augen.
54 Wenn er nicht in diesen Jahren erlöst wird, so soll er im Jubeljahr hinausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn die Kinder Israels sind meine Knechte; sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe: Ich bin der HERR, euer Gott.